Öffnungszeiten / Feiertage

In der Schweiz sind die meisten Läden am Sonntag geschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte an Bahnhöfen. Gesetzliche Feiertage sind kantonal geregelt.

Feiertage

Die Feiertage sind im Arbeitsgesetz geregelt und rechtlich den Sonntagen gleichgestellt. Der 1. August (Nationalfeiertag) ist in der ganzen Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. Zusätzlich kann jeder Kanton weitere offizielle Feiertage festlegen.

  • Neujahrstag
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Nationalfeiertag der Schweiz
  • Weihnachtstag
  • Stephanstag (Der Stephanstag wird nicht gefeiert, wenn der
    Weihnachtstag auf einen Montag oder Freitag fällt.

Öffnungszeiten Läden

Appenzell Ausserrhoden: Länger einkaufen nur in Herisau

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestimmen die Gemeinden über allfällige längere Ladenöffnungszeiten. Eingeführt wurde das bisher nur im Hauptort Herisau. Dort halten die Grossverteiler Migros und Coop ihre Geschäfte länger offen. Die Migros hat unter der Woche täglich von 7 bis 20 Uhr geöffnet, am Samstag von 7 bis 18 Uhr. Coop macht Freitag am Abendverkauf mit.

Die kleineren Betriebe schliessen in der Regel um 18.30 Uhr. Sonntags müssen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben, ausgenommen sind maximal vier Sonntagsverkäufe im Jahr.

Die Gemeinden können jedoch Ausnahmebewilligungen für Sonntagsverkäufe, erlassen, sofern «die Verhältnisse es rechtfertigen». Diese Kriterien können beispielsweise Blumengeschäfte, Tankstellenshops, Bäckereien, oder Kioske erfüllen, heisst es auf Anfrage beim Kanton

Öffnungszeiten öffentliche Verwaltung

Die kantonale Verwaltung ist in der Regel Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen sind sehr unterschiedlich. Vor allem in kleineren Gemeinden können die Öffnungszeiten eingeschränkt sein. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vorher im Internet oder per Telefon zu erkundigen, wann die Schalter geöffnet haben.