Die obersten rechtlichen Grundsätze sind in der Schweiz in der Bundesverfassung festgehalten. Ein wichtiger Bestandteil der Bundesverfassung sind die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruhen. Sie schützen die menschliche Existenz (z.B. Recht auf Leben, Recht auf Hilfe in Notlagen) und schützen den Einzelnen gegen staatliche Gewalt oder Gruppen gegen Mehrheiten. Sie garantieren, dass niemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Religion, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert wird. Opfer von rassistischer Diskriminierung erhalten im Kanton Appenzell Ausserrhoden kostenlos Unterstützung und Beratung. In der Schweiz herrscht Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.
Wer von Diskriminierung betroffen ist, kann sich an die «HEKS Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung» wenden.
Bei Fragen zum Arbeitsrecht und zum Gleichstellungsgesetzt können sich Frauen und Männer kostenlos bei der Infostelle Arbeit beraten lassen.