Die Scheidung kann gemeinsam von beiden Ehepartnern oder auch nur von einem Ehepartner alleine verlangt werden. Scheidung können direkt beim Kantonsgericht eingeleitet werden. Auch Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, können nach Schweizer Recht geschieden werden. Hierzu muss man den Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben und seit mindestens einem Jahr hier wohnen. Eine Scheidung kann Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus oder auf ein laufendes Einbürgerungsverfahren haben. Ob ausländische Personen nach der Scheidung in der Schweiz bleiben können, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Für Opfer von häuslicher Gewalt gelten besondere Regeln.
Für Informationen zur Scheidung kann man sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle wenden. Die Beratungsstelle für Familien informiert, berät und unterstützt in schwierigen Lebenssituationen sowie bei rechtlichen und sozialen Fragen. Das Angebot richtet sich an Familien, Paare und Einzelpersonen und wird subventioniert.