Personen mit einem Schweizer Pass oder einer Niederlassungsbewilligung C werden ordentlich besteuert (ordentliche Besteuerung). Ihnen wird die Steuer nicht vom Lohn abgezogen. Sie müssen eine Steuererklärung ausfüllen und die Steuern per Rechnung bezahlen. Das Ausfüllen der Steuererklärung ist auch für Schweizerinnen und Schweizer komplex. Es ist daher ratsam, sich Unterstützung zu holen, wenn man die Steuererklärung zum ersten Mal ausfüllt. Für die ordentliche Besteuerung ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
In Appenzell Ausserrhoden haben Sie trotz Quellensteuerpflicht mit einer B-Bewilligung die Möglichkeit, nachträglich die ordentliche Besteuerung zu beantragen. Die pauschale Quellensteuer wird Ihnen weiterhin direkt vom Lohn abgezogen. Nach dem Antrag dürfen Sie mit der Deklaration Abzüge vornehmen, die in der Quellensteuer nicht pauschal eingerechnet sind. Haben Sie sich einmal für die ordentliche Besteuerung entschieden, müssen Sie jedes Jahr deklarieren.
- Einlagen in 3. Säule
- Schuldzinsen
- hohe Krankheitskosten
- effektive Berufskosten
- Kosten für Drittbesteuerung (Kinderbetreuung)
- Weiterbildungskosten, die Sie selbst bezahlt haben
- etc.
Frist zur Einreichung: Der Antrag muss bis am 31. März des Folgejahres eingereicht werden (Datum der elektronischen Einreichung). Die Frist kann nicht verlängert werden.