direkt nach der Ankunft

Herzlich willkommen! In diesem Bereich finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schritte, die Sie direkt nach Ihrer Ankunft erledigen sollten.

1. Anmeldung

► Haben Sie sich bei der Gemeinde angemeldet?

Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich persönlich bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Bringen Sie Ihren Ausweis und Mietvertrag mit.

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2. Aufenthaltsbewilligung

► Haben Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung erhalten?

Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsgrund benötigen Sie eine bestimmte Bewilligung. Die Abteilung Migration ist zuständig für die Erteilung von Bewilligungen. Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sind Sie selbst verantwortlich und müssen alle Unterlagen rechtzeitig einreichen.

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3. Erstinformationsgespräch

► Die Informationsstelle Integration bietet Erstinformationsgespräche mit Übersetzungen an, damit Sie einen guten Start haben. Auch bei weiteren Fragen steht Ihnen die INFI gerne zur Verfügung.


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4. Politisches System

Föderalismus: In der Schweiz teilen sich Bund, Kantone und Gemeinden die Verantwortung. Das nennt man Föderalismus. Viele Dinge – z. B. Schule, Steuern oder Sozialhilfe – funktionieren in jedem Kanton etwas anders. Auch Bräuche und Traditionen sind regional verschieden.

► Demokratisches Recht: In der Schweiz dürfen nur Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren abstimmen und wählen. Ausnahmen gibt es in den Gemeinden Trogen, Speicher, Wald und Rehetobel (Kommunales Stimmrecht), wenn man mindestens 10 Jahre in der Schweiz und 5 Jahre im Kanton lebt.


Petitionsrecht: Alle erwachsenen Personen - also auch Ausländerinnen und Ausländer - haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten.

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5. Sprache

► Die deutsche Sprache ist entscheidend für Arbeit, Bildung und das tägliche Leben. Lernen Sie möglichst schnell deutsch zu sprechen für das tägliche Leben. Es gibt Sprachkurse zu einem reduzierten Preis.

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6. Familie und Kinder

Schule: Haben Sie Ihre Kinder bei der Schule angemeldet? In der Schweiz besteht Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Schule am Wohnort.

► Jugendliche ab 16 Jahren erhalten durch spezielle Programme Unterstützung beim Einstieg in die Schweizer Ausbildungs- und Berufswelt. Die Informationsstelle Integration INFI berät junge Menschen von 16 bis 25 Jahren. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.


Kinderbetreuung: Eltern können finanzielle Beiträge für die Kinderbetreuung erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Spielgruppe: Spielgruppen ermöglichen Kindern ab 2,5 Jahren, spielerisch Deutsch zu lernen und soziale sowie motorische Fähigkeiten zu entwickeln – eine gute Vorbereitung auf den Schuleintritt.

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7. Arbeit

► Haben Sie eine sichere Arbeitsstelle oder sind Sie auf Stellensuche? Je nach Nationalität benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung.

► Kennen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Arbeitszeit, Lohn, Ferienanspruch und Kündigung sind gesetzlich geregelt.

► Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Sie arbeitslos werden? Melden Sie sich frühzeitig beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).

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8. Sozialversicherungen

► Das System der Sozialversicherung ist in der Schweiz ist komplex. Informieren Sie sich rechtzeitig, um spätere Probleme zu vermeiden. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und beinhalten folgende Versicherungen:

  • AHV/IV/EO: Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung (Pflichtversicherung)
  • ALV: Arbeitslosenversicherung (für Arbeitnehmende)
  • BVG: Berufliche Vorsorge (ab bestimmtem Einkommen)
  • Unfallversicherung (UVG):
    → Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, versichert Sie der Arbeitgeber.
    → Wenn Sie nicht arbeiten, müssen Sie den Unfallversicherungsschutz über Ihre Krankenkasse abschliessen.

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9. Bankkonto

► Haben Sie ein Schweizer Bankkonto eröffnet? Für Lohn, Miete und Versicherungen benötigen Sie ein Konto.

Viele Banken eröffnen ein Konto nur nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung. Einige Banken akzeptieren eine Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde (kostenpflichtig). Fragen Sie nach, welche Dokumente jeweils erforderlich sind.

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