Führerausweis

Um in der Schweiz Auto oder Motorrad fahren zu dürfen, benötigt man einen gültigen Führerausweis. Ausländische Führerausweise müssen nach dem Zuzug in die Schweiz umgewandelt werden.

Ausländischer Führerausweis

Wer in die Schweiz zieht und bereits einen Führerausweis besitzt, muss diesen innerhalb von 12 Monaten in einen Schweizer Führerausweis umwandeln lassen. Dazu muss ein Gesuch beim kantonalen Strassenverkehrsamt eingereicht werden. Je nach Land, aus dem der Führerausweis stammt, gelten andere Bestimmungen für die Umwandlung. Es kann sein, dass eine Prüfungsfahrt nötig ist, oder dass die Fahrerin oder der Fahrer die Schweizer Theorieprüfung ablegen muss. Für höhere Kategorien wie Lastwagen (C, C1), Busse (D, D1) oder den beruflichen Personentransport (BPT) muss vor dem Umtausch eines ausländischen Führerausweises eine ärztliche Untersuchung gemacht werden. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden erteilt weitere Auskünfte.

Führerprüfung

Um in der Schweiz einen Führerausweis zu erwerben, ist eine Prüfung notwendig. Die Führerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zur Prüfung zugelassen sind nur Personen, die über 17 Jahre alt sind. Die theoretische Prüfung kann im Kanton Appenzell Ausserrhoden in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abgelegt werden. Über die Voraussetzungen und den genauen Ablauf informiert das Strassenverkehrsamt. Für das Fahren von Lastwagen, Bussen und Taxis sind besondere Prüfungen nötig.