Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem in der Schweiz ist sehr gut ausgebaut. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind umfassend und obligatorisch gegen Unfall und Krankheit versichert. Zahlreiche Arztpraxen, Apotheken und Spitäler stellen die Versorgung sicher.

Versicherungssystem

In der Schweiz müssen alle Einwohnerinnen und Einwohner gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Wer zuzieht, muss die Versicherungen in den ersten drei Monaten nach der Einreise abschliessen. Kinder müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt versichert werden. Die Leistungen der obligatorischen Versicherungen sind gesetzlich geregelt. Alle Versicherten haben den Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung.

Finanzierung

Das Schweizer Gesundheitssystem wird gemeinsam von Staat (Bund, Kantone, Gemeinden), Arbeitgebern und Privatpersonen finanziert. Die Privatpersonen zahlen für die Krankenpflegeversicherung und die Unfallversicherung eine monatliche Versicherungsprämie. Diese wird jedes Jahr festgelegt und ist je nach Kanton unterschiedlich. Wer krank wird oder einen Unfall hat, muss sich zusätzlich an den Kosten beteiligen (Franchise und Selbstbehalt). Hier gibt es aber einen jährlichen Maximalbetrag.

Befreiung von der Krankenkassenpflicht

In der Schweiz muss grundsätzlich jede Person mit Wohnsitz oder Arbeit eine Krankenkasse haben. In besonderen Fällen kann man sich aber davon befreien lassen – zum Beispiel, wenn man im Ausland gut versichert ist oder nur kurz in der Schweiz arbeitet.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden prüft die „Gemeinsame Einrichtung KVG“ in Olten solche Gesuche. Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Zuzug oder Arbeitsbeginn gestellt werden.

Die Dauer der Befreiung hängt vom Einzelfall ab. Alle Informationen und das Online-Formular finden Sie unter: www.kvg.org

Übersetzungen

Es ist nicht einfach, wenn man sich in einer Fremdsprache mit Ärztinnen, Apothekern oder Pflegenden unterhalten muss. Einige Spitäler bieten deshalb kostenlose Übersetzungen durch speziell geschulte interkulturell Dolmetschende an. Die Patientinnen und Patienten sollten sich rechtzeitig selber darüber informieren.