1. Krankenversicherung
► Haben Sie eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse abgeschlossen? Der Abschluss ist obligatorisch innerhalb von drei Monaten – rückwirkend ab dem Datum Ihrer Anmeldung in der Schweiz.
► Zusatzversicherungen sind freiwillig und decken zusätzliche Leistungen wie bessere Spitalwahl, alternative Medizin oder Beiträge an Brillen – sie müssen vor einer Erkrankung abgeschlossen werden.
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► Personen mit niedrigem Einkommen können bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Die Frist endet Ende März. Neu zugezogene können den Antrag auch nach dieser Frist einreichen, aber nur im Jahr des Zuzugs.
► Befreiung von der Krankenkassenpflicht in der Schweiz: In der Schweiz muss grundsätzlich jede Person eine Krankenkasse haben. In Appenzell Ausserrhoden ist die „Gemeinsame Einrichtung KVG“ in Solothurn für die Kontrolle dieser Pflicht zuständig. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite.
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