Arbeitslosigkeit

In der Schweiz sind alle Angestellten gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, bekommen Sie für eine bestimmte Zeit Arbeitslosengeld. Sie müssen dafür mehrere Vorgaben erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Dieses hilft Ihnen bei der Stellensuche.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine Sozialversicherung. Die ALV ist für alle Angestellten obligatorisch. Der ALV-Beitrag beträgt 2,2 Prozent Ihres Bruttolohns. Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte – also je 1,1 Prozent. Ihr Arbeitgeber zieht Ihren Anteil jeden Monat vom Lohn ab.

Selbstständig tätige Personen sind nicht bei der ALV versichert.

Wenn Sie arbeitslos werden, bekommen Sie von der Arbeitslosenkasse jeden Monat Arbeitslosengeld. Ob und wie viel Geld Sie bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel davon, wie lange Sie gearbeitet haben oder wieso Sie arbeitslos sind.

Arbeitslos – das müssen Sie tun

Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden: bei Ihrer Wohngemeinde und beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Herisau. Das RAV erklärt Ihnen, was Sie als nächstes tun müssen.

Unser Tipp: Melden Sie sich noch vor Ihrem letzten Arbeitstag an, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit.

RAV Herisau

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Herisau hilft Ihnen, schnell wieder eine Arbeit zu finden. Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, müssen Sie zu den Beratungsgesprächen beim RAV gehen.

Das RAV bietet auch Kurse und Beschäftigungsprogramme an. Einige davon müssen Sie besuchen.

Sie haben noch nie in der Schweiz gearbeitet und suchen eine Arbeit? Dann können Sie sich ebenfalls beim RAV melden. Sie bekommen aber kein Arbeitslosengeld.