Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine Sozialversicherung. Die ALV ist für alle Angestellten obligatorisch. Der ALV-Beitrag beträgt 2,2 Prozent Ihres Bruttolohns. Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte – also je 1,1 Prozent. Ihr Arbeitgeber zieht Ihren Anteil jeden Monat vom Lohn ab.
Selbstständig tätige Personen sind nicht bei der ALV versichert.
Wenn Sie arbeitslos werden, bekommen Sie von der Arbeitslosenkasse jeden Monat Arbeitslosengeld. Ob und wie viel Geld Sie bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel davon, wie lange Sie gearbeitet haben oder wieso Sie arbeitslos sind.