Die Scheidung verlangen können beide Ehepartner oder nur ein Ehepartner allein. Zuständig für die Scheidung ist das Kantonsgericht.
Eine Scheidung nach Schweizer Gesetz ist auch möglich, wenn das Paar im Ausland geheiratet hat. Dann gelten folgende Bedingungen: Das Paar muss
- mindestens seit einem Jahr in der Schweiz wohnen.
- muss die meiste Zeit in der Schweiz leben. Der Lebensmittelpunkt muss hier sein.
Eine Scheidung hat vielleicht Folgen auf den Aufenthaltsstatus oder auf ein laufendes Einbürgerungsverfahren. Es gibt Regeln dafür, ob die ausländische Person nach der Scheidung in der Schweiz bleiben kann. Besondere Regeln gelten für Opfer von häuslicher Gewalt.
Die Beratungsstelle für Familien informiert, berät und unterstützt in schwierigen Lebenssituationen sowie bei Trennungen und Scheidungen. Sie hilft auch bei rechtlichen und anderen Fragen. Das Angebot ist für Familien, Paare und Einzelpersonen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden bezahlt einen Teil der Kosten.