Wohnung mieten

Als Mieterin oder Mieter haben Sie Rechte und Pflichten. Der Vermieter darf zum Beispiel Ihre Wohnung nicht von einem Tag auf den andern kündigen. Es gibt Kündigungsfristen. Auch Sie müssen sich an Regeln halten. Wenn Sie neu einziehen, müssen Sie sich zum Beispiel innert 2 Wochen bei der Gemeinde anmelden.

Mietvertrag

Sie schliessen mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. In der Regel ist es ein schriftlicher Vertrag. Auch ein mündlicher Vertrag ist möglich. Wir raten Ihnen aber davon an.

Das Obligationenrecht (OR) regelt die Bestimmungen für den Mietvertrag. Dazu gehören die Rechte und Pflichten der Vermieter und Mieter. Im OR stehen die minimalen Bestimmungen. Sie garantieren einen Mindestschutz.

Miete

Sie bezahlen die Miete einmal pro Monat im Voraus. Die Miete besteht in der Regel aus 2 Teilen:

  • dem Nettomietzins und
  • den Nebenkosten.

Nebenkosten sind Kosten zum Beispiel für die Heizung, Strom und warmes Wasser. Der Vermieter darf nur Nebenkosten verrechnen, die im Mietvertrag stehen.

Der Vermieter darf die Miete nicht ohne Grund erhöhen. Er muss Sie rechtzeitig über die Mieterhöhung informieren. Dazu muss er ein offizielles Formular nutzen. Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, dann können Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden. Sie haben dafür 30 Tage Zeit.

Wichtig:
Der Vermieter darf vor dem Einzug eine Kaution verlangen. Das ist eine Vorauszahlung. Erlaubt sind maximal 3 Monatsmieten. Wenn Sie ausziehen, erhalten Sie die Kaution zurück.

Einzug

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, machen Sie zusammen mit dem Vermieter eine Mängelliste – ein Wohnungsabnahme-Protokoll. Darin schreiben Sie gemeinsam Schäden in der Wohnung auf. So müssen Sie nicht für Schäden von früheren Mietern bezahlen.

Haben Sie ein Haustier? Fragen Sie vor dem Einzug nach, ob in der Wohnung Haustiere erlaubt sind.

Wichtig:
Sie müssen sich nach dem Einzug innert 2 Wochen bei der neuen Wohngemeinde anmelden. 

Schäden und Mängel

Wenn etwas kaputt geht, melden Sie den Schaden Ihrem Vermieter. Kleinere Schäden müssen Sie selbst bezahlen, zum Beispiel ein neuer Duschschlauch oder eine neue Seifenschale. Grössere Schäden bezahlt der Vermieter.

Wichtig:
Wenn Sie den Schaden gemacht haben, dann müssen Sie ihn vielleicht selbst bezahlen. Sie brauchen deshalb eine Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie in der Wohnung etwas ändern möchten, fragen Sie zuerst Ihren Vermieter. Zum Beispiel wenn Sie die Wände streichen wollen. 

Gut zu wissen:
Es gibt einen grösseren Mangel in Ihrer Wohnung. Zum Beispiel ist die Heizung oder die Waschmaschine kaputt. Oder es gibt Lärm wegen Bauarbeiten. Dann haben Sie das Recht auf eine Mietreduktion. Sie bezahlen dann weniger Miete, bis der Mangel behoben ist.

Kündigung

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden können Mieter und Vermieter eine Wohnung auf 3 Daten im Jahr kündigen:

  • 31. März,
  • 30. Juni
  • 30. September

Die Kündigungsfrist ist im Minimum 3 Monate. In der Regel stehen die Kündigungstermine und -fristen im Mietvertrag.

Ihr Vermieter muss für die Kündigung ein offizielles Formular benutzen. Sie können sich bei der Schlichtungsbehörde gegen die Kündigung wehren. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit.