In der Schweiz und in den Kantonen ist die Staatsmacht geteilt. Das bedeutet: Nicht eine einzige Person oder eine einzige Behörde hat alle Macht. Es gibt drei Staatsgewalten: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Jede Staatsgewalt ist unabhängig.
Die Legislative macht die Gesetze und überwacht die Arbeit der Regierung und der Gerichte. Auf Bundesebene ist die Legislative das Parlament, also der National- und Ständerat. Sie machen die Gesetze für die ganze Schweiz. In Appenzell Ausserrhoden ist es der Kantonsrat. Er hat 65 Mitglieder.
Die Exekutive ist die Regierung. Der Bundesrat ist die Regierung auf Bundesebene. Er hat sieben Mitglieder. In Appenzell Ausserrhoden ist es der Regierungsrat. Er hat fünf Mitglieder. Die Regierung setzt die Gesetze um und leitet die Verwaltung.
Die Judikative sind die Gerichte. Es gibt verschiedene Gerichte. Wer mit einem Urteil nicht einverstanden ist, kann den Fall einem höheren Gericht vorlegen. Das Bundesgericht ist das höchste Gericht in der Schweiz. In Appenzell Ausserrhoden gibt es zwei Gerichte: das Kantonsgericht und das Obergericht. Das Obergericht ist das höchste Gericht im Kanton.
In den Gemeinden gibt es auch eine Legislative und eine Exekutive. Die Legislative ist entweder das Gemeindeparlament oder die Gemeindeversammlung. Die Exekutive in der Gemeinde ist der Stadtrat oder der Gemeinderat.