Politik

Die Schweiz ist eine direkte Demokratie. Die Schweizerinnen und Schweizer bestimmen die Politik direkt mit. Sie haben mehrere politische Rechte. Zudem finden regelmässig Wahlen und Abstimmungen statt. Die Macht ist geteilt. Es gibt drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden.

Der Schweizer Bundesstaat

Die Schweiz wurde 1848 mit der ersten Verfassung zum Bundesstaat. Die Hauptstadt ist Bern. Es gibt nicht die eine Schweiz. Sie ist ein Bündnis. Es gibt mehrere Regionen und vier Landessprachen. In der Schweiz leben Menschen aus vielen Nationen und Kulturen. Man spricht daher von einer ­«Willensnation», weil das Bündnis freiwillig entstanden ist. Die Schweiz ist neutral. Das bedeutet: Sie beteiligt sich nicht an Kriegen zwischen anderen Ländern. Sie ist in keinem Militärbündnis. Sie schickt auch keine Militär-Truppen ins Ausland oder gibt anderen Ländern Kriegsmaterial.

Föderalismus

Föderalismus bedeutet: Die Kantone und Gemeinden sind fast ganz eigenständig. In der Schweiz gibt 26 Kantone und rund 2000 Gemeinden. Sie alle haben voll ausgebaute Staatsstrukturen, nach denen sie organisiert sind. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat eine eigene Verfassung sowie eine Regierung, ein Parlament und Gerichte.

Die Kantone und die Gemeinden übernehmen viele staatliche Aufgaben. Darum unterscheidet sich zum Beispiel das Schulsystem von Kanton zu Kanton. 

Kantone haben auch eigene Gesetze. Sie gelten nur im Kanton. Die Bundesgesetze wiederum gelten in der ganzen Schweiz. Auch die Gemeinden können eigene Regeln machen.

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, erheben der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern.

Gewaltenteilung

In der Schweiz und in den Kantonen ist die Staatsmacht geteilt. Das bedeutet: Nicht eine einzige Person oder eine einzige Behörde hat alle Macht. Es gibt drei Staatsgewalten: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Jede Staatsgewalt ist unabhängig.

Die Legislative macht die Gesetze und überwacht die Arbeit der Regierung und der Gerichte. Auf Bundesebene ist die Legislative das Parlament, also der National- und Ständerat. Sie machen die Gesetze für die ganze Schweiz. In Appenzell Ausserrhoden ist es der Kantonsrat. Er hat 65 Mitglieder.

Die Exekutive ist die Regierung. Der Bundesrat ist die Regierung auf Bundesebene. Er hat sieben Mitglieder. In Appenzell Ausserrhoden ist es der Regierungsrat. Er hat fünf Mitglieder. Die Regierung setzt die Gesetze um und leitet die Verwaltung.

Die Judikative sind die Gerichte. Es gibt verschiedene Gerichte. Wer mit einem Urteil nicht einverstanden ist, kann den Fall einem höheren Gericht vorlegen. Das Bundesgericht ist das höchste Gericht in der Schweiz. In Appenzell Ausserrhoden gibt es zwei Gerichte: das Kantonsgericht und das Obergericht. Das Obergericht ist das höchste Gericht im Kanton.

In den Gemeinden gibt es auch eine Legislative und eine Exekutive. Die Legislative ist entweder das Gemeindeparlament oder die Gemeindeversammlung. Die Exekutive in der Gemeinde ist der Stadtrat oder der Gemeinderat.

Demokratische Rechte

Schweizerinnen und Schweizer haben das Stimm- und Wahlrecht und weitere politische Rechte. So können sie die Politik aktiv mitbestimmen. 

Wahlen: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wählen die politischen Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Sie können auch selbst für eine Wahl kandidieren.

Abstimmungen: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden über politische Geschäfte. Zum Beispiel

  • über ein neues Steuersystem für die Schweiz – Ebene Bund.
  • über eine neue Verfassung – Ebene Kanton.
  • über den Bau eines neuen Schulhauses – Ebene Gemeinde.

Volksinitiative: Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können selbst Ideen und Vorschläge machen. Zum Beispiel, wenn sie ein Gesetz im Kanton ändern wollen. Dann können sie eine Volksinitiative machen.

Ausländerinnen und Ausländer haben in Appenzell Ausserrhoden kein Stimm- und Wahlrecht. Sie können aber politische Anliegen mit Petitionen an die Behörden richten. Zum Beispiel eine Bitte oder eine Beschwerde.

Ausländerinnen und Ausländer dürfen in vier Gemeinden abstimmen und wählen:

  • Trogen,
  • Speicher,
  • Wald und
  • Rehetobel.

Sie müssen dazu seit 10 Jahren in der Schweiz und seit 5 Jahren im Kanton wohnen.

Grundrechte

Die Bundesverfassung ist das höchste Gesetz der Schweiz. Darin stehen die Grundrechte. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das Fundament für die Schweizer Grundrechte. Die EMRK ist ein Vertrag zwischen den Ländern in Europa. Die EMRK schützt die Menschenrechte und die Freiheiten der Menschen. In der Schweiz gilt die Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.

Zu den Grundrechten gehören zum Beispiel das Recht auf Leben und das Recht auf Sicherheit. Die Grundrechte schützen vor Gewalt und Diskriminierung. Niemand darf wegen seiner Herkunft, Rasse, Religion, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden. 

Opfer von rassistischer Diskriminierung bekommen im Kanton Appenzell Ausserrhoden Unterstützung und Beratung. Die Angebote sind kostenlos. Die «HEKS Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung» berät und hilft Personen, die sich bedroht oder benachteiligt fühlen.

Die Infostelle Arbeit berät Frauen und Männer bei Fragen zum Arbeitsrecht und zum Gleichstellungsgesetzt. Die Beratung ist kostenlos.