Eine Wohnung / ein Haus finden

In der Schweiz wohnen die meisten Menschen in einer Mietwohnung. Die Suche nach einer Wohnung ist nicht immer einfach. Die Mieten sind hoch.

Wohnungsmarkt

Bauland ist in der Schweiz knapp. Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner wohnen deshalb in einer Mietwohnung. Vor allem in den Städten und in den umliegenden Gemeinden gibt es oft nur wenig freie Wohnungen. Zudem sind die Mieten hoch. Sie müssen etwa mit einem Viertel Ihres Lohnes für die Miete rechnen.

Tipp:
Suchen Sie eine Wohnung ausserhalb der Zentren. Kleinere Orte sind meistens gut mit dem öffentlichen Verkehr zu erreichen.

Eine Wohnung / ein Haus suchen

Wohnungsinserate finden Sie auf speziellen Plattformen im Internet und in den Lokalzeitungen. Manche Vermieter hängen ein Wohnungsinserat auch an ein öffentliches Informationsbrett – zum Beispiel in einem Einkaufszentrum oder im Gemeindehaus. Viele Wohnungen werden nicht ausgeschrieben. Fragen Sie deshalb bei Verwandten und Bekannten nach, vielleicht hat jemand einen Tipp für Sie.

Bewerben für eine Wohnung

Ihnen gefällt eine Wohnung. Machen Sie mit dem Vermieter oder der Liegenschaftsverwaltung einen Termin für eine Besichtigung aus. Wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben, dann müssen Sie in der Regel ein Formular ausfüllen. Die meisten Vermieter verlangen zudem Angaben zu Ihrem Lohn und einen Auszug aus dem Betreibungsregister. Der Auszug zeigt, ob Sie Schulden haben. Sie bekommen den Auszug beim Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde.

Tipp:
Bewerben Sie sich gleichzeitig für mehrere Wohnungen. Es gibt meistens viele Bewerberinnen und Bewerber.

Eine Wohnung / ein Haus kaufen

In der Schweiz können nicht alle Ausländerinnen und Ausländer eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Das hängt von Ihrer Aufenthaltsbewilligung ab.

  • Niederlassungsbewilligung C: Sie können im Kanton Appenzell Ausserrhoden eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Es gibt keine Vorgaben.
  • Aufenthaltsbewilligung B:
    Personen aus EU/EFTA-Ländern: Sie können eine Wohnung oder ein Haus kaufen.
    Personen aus anderen Ländern: Sie müssen nach dem Kauf, selbst in der Wohnung oder im Haus wohnen.
  • Bewilligungen L/F: Sie können keine Wohnung und kein Haus kaufen.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Grundbuchamt der Gemeinde.