Rechte und Pflichten

Angestellte und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten. Das Gesetz regelt zum Beispiel die maximale Arbeitszeit, den Anspruch auf Ferien und den Versicherungsschutz.

Arbeitsvertrag

In der Regel gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Aber auch ein mündlicher Vertrag gilt. 

Das Obligationenrecht (OR) regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Angestellten. Das OR legt auch Mindeststandards fest, zum Beispiel beim Anspruch auf Ferien. Das bedeutet: Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag haben Sie als Angestellte/r Rechte und Pflichten.

Rechte der Angestellten

Als Angestellte/r haben Sie in der Schweiz per Gesetz mehrere Rechte. Die wichtigsten sind:

  • Ihr Arbeitgeber muss Sie bei den Sozialversicherungen anmelden, eine Unfallversicherung für Sie abschliessen und einen Teil der Beiträge bezahlen.
  • Sie haben das Recht auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien. Das gilt auch, wenn Sie Teilzeit oder im Stundenlohn arbeiten. Ihr Arbeitgeber passt die Ferientage an Ihr Pensum an.
  • Die maximale Arbeitszeit ist 50 Stunden pro Woche. In manchen Branchen sind es nur 45 Stunden.
  • Sie haben das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
  • Wenn Sie krank sind oder einen Unfall haben, erhalten Sie weiterhin Lohn für eine bestimmte Zeit. Wichtig: Sie müssen bereits mehr als drei Monate im Unternehmen arbeiten.
  • Schwangere Frauen und Mütter haben besondere Rechte (Mutterschutz).

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Melden Sie sich bei einer Rechtsberatungsstelle. Die ersten Stunden der Beratung oder die ganze Beratung sind kostenlos.

Lohn

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Viele Branchen haben aber einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Der GAV legt die Mindestlöhne fest.

Frauen und Männer haben das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Im Arbeitsvertrag steht der Bruttolohn. Ihr Arbeitgeber zieht davon die Beiträge für die Sozialversicherungen ab. Sie erhalten dann den Nettolohn.

Haben Sie eine Aufenthaltsbewilligung B, einen Ausweis F oder N, eine Kurzaufenthaltsbewilligung L oder eine Grenzgängerbewilligung G? Dann bezahlen Sie Quellensteuern. Ihr Arbeitgeber zieht die Steuern von Ihrem Lohn ab.

Kündigung

Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber und Angestellte Kündigungsfristen einhalten. Die Fristen stehen im Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Sie haben das Recht auf eine schriftliche Begründung für die Kündigung.

Besonders geschützt vor Kündigungen sind:

  • kranke Personen
  • Personen, die einen Unfall hatten
  • schwangere Frauen und Mütter

Sie können eine missbräuchliche Kündigung vor Gericht anfechten. Missbräuchlich bedeutet: Es gibt keinen Grund für die Kündigung. 

Wichtig:
Wenn Sie kündigen, hat das vielleicht Folgen auf die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.