Arbeitsvertrag
In der Regel gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Aber auch ein mündlicher Vertrag gilt.
Das Obligationenrecht (OR) regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Angestellten. Das OR legt auch Mindeststandards fest, zum Beispiel beim Anspruch auf Ferien. Das bedeutet: Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag haben Sie als Angestellte/r Rechte und Pflichten.