Mahnungen und Betreibungen
In jeder Rechnung steht, bis wann Sie spätestens bezahlen müssen. Bezahlen Sie nicht rechtzeitig, dann erhalten Sie meist eine erste und eine zweite Mahnung. Der Gläubiger – der Rechnungssteller – kann jederzeit eine Betreibung gegen Sie einleiten. Sie erhalten dann einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt. Dafür müssen Sie Gebühren bezahlen.
Ist die Betreibung Ihrer Meinung nach nicht richtig, können Sie sich dagegen wehren. Sie müssen dazu einen Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt machen.
Wichtig:
Wenn Sie bei einer Betreibung nicht reagieren, dann kann der Gläubiger eine Pfändung verlangen. Das Betreibungsamt zieht bei einer Lohnpfändung einen Teil Ihres Lohns beim Arbeitgeber ab. Oder das Amt pfändet wertvolle Dinge.
Jede Betreibung kommt ins Betreibungsregister. Auch dann, wenn Sie bezahlt haben. Das hat vielleicht Folgen, zum Beispiel bei der Wohnungssuche. Oft verlangt der Vermieter einen Auszug aus dem Betreibungsregister.