Familiennachzug

Sie leben in der Schweiz, aber Ihre Familie lebt im Ausland. Mit dem Familiennachzug können vielleicht Familienmitglieder zu Ihnen in die Schweiz kommen. Verwandte oder Bekannte, die Sie besuchen wollen, brauchen je nach Heimatland ein Besuchervisum.

Familiennachzug

Sie leben in der Schweiz und möchten, dass Ihre Familie zu Ihnen kommt. Sie können ein Gesuch um Familiennachzug stellen. In der Regel ist der Familiennachzug für die Ehefrau oder den Ehemann sowie für direkte Verwandte. Entscheidend ist Ihre Staatsbürgerschaft und Ihr Aufenthaltsstatus. Die Abteilung Migration des Kantons prüft Ihr Gesuch und entscheidet, wer kommen darf.

Das ist wichtig: Es gibt verschiedene Fristen für den Familiennachzug. In der Regel haben Sie 5 Jahre Zeit. Für Kinder über 12 Jahren ist die Frist jedoch nur 1 Jahr.

Gut zu wissen: Auch Personen mit einem F-Ausweis können vielleicht ihre Familie in die Schweiz holen.

Informationen zum Verfahren und den nötigen Dokumenten erhalten Sie bei der Abteilung Migration.

Vorbereitung der Heirat

Sie wohnen in der Schweiz, Ihre Partnerin oder Ihren Partner lebt jedoch im Ausland. Sie beide möchten heiraten. Dann können Sie ein Visum zur Vorbereitung der Heirat beantragen. Mit diesem Visum kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner bereits vor der Heirat in die Schweiz einreisen und hier heiraten. Die Abteilung Migration des Kantons entscheidet über das Gesuch. Mehr Informationen über das Verfahren und die nötigen Dokumente erhalten Sie von der Abteilung Migration.

Visum für die Einreise in die Schweiz

Personen aus vielen Ländern bekommen nur schwer ein Visum für die Schweiz. Zum Beispiel, damit sie hier Verwandte besuchen können. Die besuchende Person muss das Visum bei einer Schweizer Botschaft oder einem Schweizer Konsulat im Heimatland beantragen. Manchmal braucht die Person einen Einladungsbrief von jemandem, der hier lebt. Nötig ist vielleicht auch eine finanzielle Garantie, eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Die Person in der Schweiz verpflichtet sich damit, wenn nötig die Kosten zu bezahlen. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat entscheidet über das Visum und informiert über das Verfahren und die nötigen Dokumente. Mehr Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung Migration des Kantons.