Familiennachzug
Sie leben in der Schweiz und möchten, dass Ihre Familie zu Ihnen kommt. Sie können ein Gesuch um Familiennachzug stellen. In der Regel ist der Familiennachzug für die Ehefrau oder den Ehemann sowie für direkte Verwandte. Entscheidend ist Ihre Staatsbürgerschaft und Ihr Aufenthaltsstatus. Die Abteilung Migration des Kantons prüft Ihr Gesuch und entscheidet, wer kommen darf.
Das ist wichtig: Es gibt verschiedene Fristen für den Familiennachzug. In der Regel haben Sie 5 Jahre Zeit. Für Kinder über 12 Jahren ist die Frist jedoch nur 1 Jahr.
Gut zu wissen: Auch Personen mit einem F-Ausweis können vielleicht ihre Familie in die Schweiz holen.
Informationen zum Verfahren und den nötigen Dokumenten erhalten Sie bei der Abteilung Migration.