Welche Bewilligungen gibt es?
Wollen Ausländerinnen oder Ausländer länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben oder hier arbeiten, dann brauchen sie eine Bewilligung. Die Abteilung Migration des Kantons ist zuständig für die Bewilligungen. Es gibt mehrere Bewilligungstypen. Sie gelten unterschiedlich lang. Wir unterscheiden zwischen:
- Kurzaufenthaltsbewilligung: bis maximal 1 Jahr
- Aufenthaltsbewilligung: je nach Typ für eine bestimmte Zeit
- Niederlassungsbewilligung: für immer
Die verschiedenen Typen und wer sie bekommt:
- Ausweis L
Die Kurzaufenthaltsbewilligung L ist für Personen, die für eine bestimmte Zeit aus einem bestimmten Grund in der Schweiz leben. Sie gilt maximal 1 Jahr. Personen aus EU-/EFTA-Länder mit einem Arbeitsvertrag ab 3 Monaten bis 1 Jahr bekommen in der Regel den Ausweis L. - Ausweis B
Die Aufenthaltsbewilligung B ist für Personen, die längere Zeit in der Schweiz bleiben. Personen aus EU/EFTA-Ländern mit einem Arbeitsvertrag für länger als 1 Jahr bekommen in der Regel die B-Bewilligung. Auch anerkannte Flüchtlinge bekommen auch eine B-Bewilligung.
Die B-Bewilligung gilt für 5 Jahre. Danach müssen die Personen die Bewilligung verlängern lassen. Dazu müssen sie manchmal bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel einen Deutschkurs besuchen.
Es gibt kein Recht auf Verlängerung. Gründe gegen eine Verlängerung sind zum Beispiel eine Straftat oder wenn jemand Fürsorge erhält. - Ausweis C
Wer länger als 5 oder 10 Jahre in der Schweiz lebt, kann eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Die Bedingungen sind anders für Bürgerinnen und Bürger von EU-/EFTA-Ländern und Personen aus Drittländern. - Ausweis F
Die Bewilligung «Vorläufige Aufnahme F» ist eine provisorische Aufenthaltsbewilligung. Sie ist für Asylsuchende, die eigentlich die Schweiz verlassen müssen. Die Ausreise ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Sie sind keine anerkannten Flüchtlinge. Die Bewilligung gilt 1 Jahr. Danach muss die Person die Bewilligung verlängern lassen.
EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen.
Drittländer: alle anderen Länder.