Aufenthaltsbewilligung

Ausländerinnen und Ausländer brauchen eine Bewilligung. Nur dann dürfen sie längere Zeit in der Schweiz wohnen und arbeiten. Es gibt verschiedene Aufenthaltsbewilligungen sowie die Niederlassungsbewilligung.

Welche Bewilligungen gibt es?

Wollen Ausländerinnen oder Ausländer länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben oder hier arbeiten, dann brauchen sie eine Bewilligung. Die Abteilung Migration des Kantons ist zuständig für die Bewilligungen. Es gibt mehrere Bewilligungstypen. Sie gelten unterschiedlich lang. Wir unterscheiden zwischen:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung: bis maximal 1 Jahr
  • Aufenthaltsbewilligung: je nach Typ für eine bestimmte Zeit
  • Niederlassungsbewilligung: für immer

Die verschiedenen Typen und wer sie bekommt:

  • Ausweis L
    Die Kurzaufenthaltsbewilligung L ist für Personen, die für eine bestimmte Zeit aus einem bestimmten Grund in der Schweiz leben. Sie gilt maximal 1 Jahr. Personen aus EU-/EFTA-Länder mit einem Arbeitsvertrag ab 3 Monaten bis 1 Jahr bekommen in der Regel den Ausweis L.
  • Ausweis B
    Die Aufenthaltsbewilligung B ist für Personen, die längere Zeit in der Schweiz bleiben. Personen aus EU/EFTA-Ländern mit einem Arbeitsvertrag für länger als 1 Jahr bekommen in der Regel die B-Bewilligung. Auch anerkannte Flüchtlinge bekommen auch eine B-Bewilligung.
    Die B-Bewilligung gilt für 5 Jahre. Danach müssen die Personen die Bewilligung verlängern lassen. Dazu müssen sie manchmal bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel einen Deutschkurs besuchen.
    Es gibt kein Recht auf Verlängerung. Gründe gegen eine Verlängerung sind zum Beispiel eine Straftat oder wenn jemand Fürsorge erhält. 
  • Ausweis C
    Wer länger als 5 oder 10 Jahre in der Schweiz lebt, kann eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Die Bedingungen sind anders für Bürgerinnen und Bürger von EU-/EFTA-Ländern und Personen aus Drittländern.
  • Ausweis F
    Die Bewilligung «Vorläufige Aufnahme F» ist eine provisorische Aufenthaltsbewilligung. Sie ist für Asylsuchende, die eigentlich die Schweiz verlassen müssen. Die Ausreise ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Sie sind keine anerkannten Flüchtlinge. Die Bewilligung gilt 1 Jahr. Danach muss die Person die Bewilligung verlängern lassen.

EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen.

Drittländer: alle anderen Länder.

Ausländerausweis

Als Ausländerin oder Ausländer bekommen Sie einen Ausländerausweis, wenn Sie in der Schweiz wohnen. Die Ausweise gibt es in Kreditkartenformat oder aus Papier.

EU-/EFTA-Länder
Personen aus EU-/EFTA-Ländern bekommen den Ausländerausweis AA19 im Kreditkartenformat. 

Drittländer
Personen aus Drittländern mit einer L-, B- oder C-Bewilligung bekommen einen biometrischen Ausländerausweis in Kreditkartenformat. Dieser Ausweis hat einen Datenchip. Im Chip sind Ihre biometrischen Daten gespeichert: ein Gesichtsbild, zwei digitale Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift. Das Passbüro in Herisau erfasst Ihre Daten.

Personen mit einer F-, N- oder einer EG-Bewilligung bekommen einen Ausländerausweis aus Papier. Dieser Ausweis ist kein biometrischer Ausweis.

Gut zu wissen: Alle Ausländerausweise gelten immer bis zum Ablaufdatum. 

Wie bekomme ich den Ausländerausweis?
Sie bekommen von der Abteilung Migration eine Einladung, um einen Termin beim Passbüro in Herisau zu machen. Das Passbüro erfasst Ihre Daten. Bitte beachten Sie: Sie brauchen immer einen Termin. Sie bekommen Ihren Ausländerausweis danach per Einschreiben mit der Post.

Ausweis weg: Was muss ich tun?
Melden Sie es sofort der Polizei, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er gestohlen wurde.

Ausweis verlängern

Je nach Bewilligung oder Herkunftsland gilt die Aufenthaltsbewilligung unterschiedlich lange. Bevor Ihre Bewilligung abläuft, erhalten Sie ein Formular, die sogenannte Verfallsanzeige. Füllen Sie das Formular aus. Geben Sie es zusammen mit einem gültigen Reisepasse bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung bei Ihrer Wohngemeinde ab. Die Gemeinde schickt das Formular an die Abteilung Migration des Kantons. Sie prüft das Gesuch. Bei Fragen melden sich die Abteilung Migration oder die Wohngemeinde bei Ihnen.