Haustiere halten
Sie dürfen in einer Mietwohnung kleine Tiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Fische halten. Der Vermieter verbietet im Mietvertrag vielleicht das Halten von grösseren Tieren sowie von Katzen oder kleinen Hunden. Das gilt allenfalls auch für Tiere, die Lärm machen oder gefährlich sind.
Sie müssen sich an die Tierschutzgesetze halten. Sie dürfen zum Beispiel bestimmte Tiere nicht alleine halten wie etwa Hasen. Zudem müssen Käfige eine bestimmte Grösse haben und entsprechend den Vorgaben ausgestattet sein.
Es ist verboten, exotische Tiere in die Schweiz einzuführen. Für manche Tierarten brauchen Sie die Bewilligung der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarztes.