Haustiere

Haben Sie ein Haustier? Dann müssen Sie verschiedene Regeln einhalten. Manche Tierarten dürfen Sie nicht in der Wohnung halten. Wenn Sie einen Hund haben, dann müssen Sie eine Hundesteuer bezahlen.

Haustiere halten

Sie dürfen in einer Mietwohnung kleine Tiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Fische halten. Der Vermieter verbietet im  Mietvertrag vielleicht das Halten von grösseren Tieren sowie von Katzen oder kleinen Hunden. Das gilt allenfalls auch für Tiere, die Lärm machen oder gefährlich sind. 

Sie müssen sich an die Tierschutzgesetze halten. Sie dürfen zum Beispiel bestimmte Tiere nicht alleine halten wie etwa Hasen. Zudem müssen Käfige eine bestimmte Grösse haben und entsprechend den Vorgaben ausgestattet sein.

Es ist verboten, exotische Tiere in die Schweiz einzuführen. Für manche Tierarten brauchen Sie die Bewilligung der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarztes.

Hunde

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es ein Hundegesetz. Darin stehen Ihre Pflichten als Hundehalterin und Hundehalter. Mehr Informationen erhalten Sie von Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt.

  • Alle Hunde in der Schweiz müssen einen Mikrochip haben und in einer Datenbank erfasst sein. Ihr Hund bekommt einen Hundeausweis in Kreditkartenformat. Bitte beachten Sie: Der Hundeausweis und der Heimtierausweis sind nicht dasselbe. Sie brauchen einen Heimtierausweis, wenn Sie mit Ihrem Tier in ein Land der EU reisen.
  • Sie müssen Ihren Hund auf der Wohngemeinde anmelden. Für jeden Hund bezahlen Sie jedes Jahr eine Hundesteuer.
  • Sie müssen den Kot Ihres Hundes aufnehmen und entsorgen. Tun Sie das nicht, bekommen Sie eine Busse.