Altersvorsorge

Das Schweizer Altersvorsorgesystem hat 3 Säulen: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge oder Pensionskasse und die freiwillige Altersvorsorge, auch 3. Säule genannt. Das Ziel ist: Alle Menschen haben im Alter genug Geld zum Leben.

1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine Versicherung des Staates. Sie sorgt dafür, dass alle Pensionierten im Alter genug Geld zum Leben haben. Sie erhalten eine Altersrente, die AHV-Rente. Die Versicherung hilft auch, wenn die Mutter oder der Vater stirbt oder beim Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Das ist die Hinterlassenen-Rente oder kurz Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (sovar) für die AHV zuständig.

So funktioniert die AHV:

Die meisten Erwachsenen bezahlen AHV-Beiträge. Der AHV-Beitrag beträgt 8,70 Prozent Ihres Bruttolohns. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitrages – also je 5.30 Prozent. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen jeden Monat Ihren Anteil vom Lohn ab. Auch selbstständige Personen oder Personen ohne Arbeitsstelle müssen AHV-Beiträge bezahlen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der AHV-Stelle Ihrer Gemeinde.

Nach der Pensionierung erhalten Sie jeden Monat eine AHV-Rente. Wie hoch die Rente ist, hängt von den einbezahlten Beiträgen ab.

Jede Person erhält einen AHV-Ausweis mit einer persönlichen Versicherungsnummer.

2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Die AHV reicht meistens nicht, um nach der Pensionierung den gleichen Lebensstandard zu halten. Deshalb gibt es die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt. Für Angestellte ist die berufliche Vorsorge ab einem bestimmten Jahreslohn obligatorisch.

So funktioniert die berufliche Altersvorsorge:
Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte des Beitrages. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen jeden Monat Ihren Anteil vom Lohn ab. Selbstständig tätige Personen müssen keine Beiträge für die berufliche Vorsorge bezahlen. Sie können es aber freiwillig tun. Dazu müssen Sie selbst eine Pensionskasse finden. Die Pensionskasse verwaltet das eingezahlte Geld.

Nach der Pensionierung können Sie sich Ihr Altersguthaben auszahlen lassen: als Rente oder alles Geld auf einmal. In bestimmten Fällen können Sie sich das Geld vorher auszahlen lassen. Zum Beispiel wenn Sie

  • eine Firma gründen
  • die Schweiz verlassen
  • ein Haus bauen
  • eine Wohnung kaufen

3. Säule: Freiwillige Altersvorsorge

Die 3. Säule ist eine private Vorsorge. Das heisst: Sie müssen sich selbst darum kümmern. Die 3. Säule ist freiwillig. Sie funktioniert wie ein Sparkonto. Sie sparen damit fürs Alter. Jedes Jahr bis zur Pensionierung bezahlen Sie Geld ein. Das private Sparen hat Vorteile. Sie können den einbezahlten Betrag von den Steuern abziehen. 

Wichtig: Der Bundesrat bestimmt jedes Jahr, wie viel Sie maximal einzahlen dürfen. Und: Sie können bis zu Ihrer Pensionierung kein Geld abheben.

Eine 3. Säule können Sie entweder bei einer Bank oder einer Versicherung eröffnen.

Sie können sich das Geld aus der 3. Säule bei Ihrer Pensionierung oder frühestens 5 Jahre vorher auszahlen lassen. In bestimmten Fällen geht das auch früher. Zum Beispiel wenn Sie

  • eine Firma gründen
  • die Schweiz verlassen
  • ein Haus bauen
  • eine Wohnung kaufen

Ergänzungsleistungen

Wenn die AHV und die Pensionskasse im Alter nicht reichen, bekommen Sie vielleicht Ergänzungsleistungen. Das sind Gelder des Staates. Das Gesetz regelt, wer Ergänzungsleistungen bekommt. Der Staat bezahlt die Ergänzungsleistungen aus Steuergeldern.

Sie müssen einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Wenden Sie sich dazu an die AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde.