1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine Versicherung des Staates. Sie sorgt dafür, dass alle Pensionierten im Alter genug Geld zum Leben haben. Sie erhalten eine Altersrente, die AHV-Rente. Die Versicherung hilft auch, wenn die Mutter oder der Vater stirbt oder beim Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Das ist die Hinterlassenen-Rente oder kurz Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (sovar) für die AHV zuständig.
So funktioniert die AHV:
Die meisten Erwachsenen bezahlen AHV-Beiträge. Der AHV-Beitrag beträgt 8,70 Prozent Ihres Bruttolohns. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitrages – also je 5.30 Prozent. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen jeden Monat Ihren Anteil vom Lohn ab. Auch selbstständige Personen oder Personen ohne Arbeitsstelle müssen AHV-Beiträge bezahlen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der AHV-Stelle Ihrer Gemeinde.
Nach der Pensionierung erhalten Sie jeden Monat eine AHV-Rente. Wie hoch die Rente ist, hängt von den einbezahlten Beiträgen ab.
Jede Person erhält einen AHV-Ausweis mit einer persönlichen Versicherungsnummer.