Drogen
Wer illegale Drogen besitzt, verkauft oder konsumiert, macht sich strafbar. Das gilt auch für kleine Mengen. Das Betäubungsmittelgesetz regelt, welche Drogen verboten sind. Für Drogenhandel drohen hohe Strafen.
Der Besitz, Konsum und Verkauf von Drogen ist in der Schweiz verboten. Für den Verkauf und Kauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen.
Wer illegale Drogen besitzt, verkauft oder konsumiert, macht sich strafbar. Das gilt auch für kleine Mengen. Das Betäubungsmittelgesetz regelt, welche Drogen verboten sind. Für Drogenhandel drohen hohe Strafen.
Der Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränke an unter 16-Jährige ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden verboten. Bei Spirituosen ist die Altersgrenze 18 Jahre. Spirituosen sind alle Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Vol.-%, zum Beispiel Whisky, Gin oder Liköre. Bei alkoholischen Getränken mit weniger als 15 Vol.-% ist das Mindestalter 16 Jahre.
Rauchverbote sollen Menschen vor gesundheitlichen Risiken schützen. Jeder Kanton regelt das Rauchverbot. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden richtet sich nach dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Es gibt keine weiteren kantonalen Gesetze. Ein Rauchverbot gilt in geschlossenen öffentlichen Räumen, zum Beispiel
Sogenannte Raucherräume sind erlaubt, wenn sie abgetrennt und so angeschrieben sind. Zudem müssen sie eine gute Lüftung haben. Es gibt allerdings immer weniger Rauchrräume.
Der Regierungsrat regelt Ausnahmen.
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