Alkohol / Tabak / Drogen

Der Besitz, Konsum und Verkauf von Drogen ist in der Schweiz verboten. Für den Verkauf und Kauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen.

Alkohol und Tabak

Der Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränke an unter 16-Jährige ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden verboten. Bei Spirituosen ist die Altersgrenze 18 Jahre. Spirituosen sind alle Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Vol.-%, zum Beispiel Whisky, Gin oder Liköre. Bei alkoholischen Getränken mit weniger als 15 Vol.-% ist das Mindestalter 16 Jahre.

Rauchverbot

Rauchverbote sollen Menschen vor gesundheitlichen Risiken schützen. Jeder Kanton regelt das Rauchverbot. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden richtet sich nach dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Es gibt keine weiteren kantonalen Gesetze. Ein Rauchverbot gilt in geschlossenen öffentlichen Räumen, zum Beispiel

  • Gebäude der Kantons- und Gemeindeverwaltungen,
  • Spitäler,
  • Heime,
  • Schulen,
  • Kultur- und Sportanlagen,
  • Innenräume von Restaurants und
  • alle Bereiche der Gastronomie.

Sogenannte Raucherräume sind erlaubt, wenn  sie abgetrennt und so angeschrieben sind. Zudem müssen sie eine gute Lüftung haben. Es gibt allerdings immer weniger Rauchrräume.

Der Regierungsrat regelt Ausnahmen.