Schwangerschaft und Geburt

Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die nötigen Untersuchungen in der Schwangerschaft und die Kosten der Geburt. Die Eltern können sich vor und nach der Geburt beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos.

Was bezahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung bezahlt die medizinischen Leistungen während der Schwangerschaft und bei der Geburt. Dazu gehören:

  • regelmässige Kontrolluntersuchungen vor der Geburt,
  • die Geburt selber und 
  • die nötige Betreuung nach der Geburt.

Wenden Sie sich frühzeitig an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Hebamme, wenn Sie schwanger sind.

Spitäler und Hebammen bieten Kurse zur Vorbereitung der Geburt an. Es gibt auch spezielle Kurse für Migrantinnen.

Sie können Ihr Kind im Spital, in einem Geburtshaus oder zu Hause gebären.

Nach der Geburt

In der Schweiz gibt es eine Mütter- und Väterberatung. Sie berät Eltern nach der Geburt. Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten Informationen zur Entwicklung, Ernährung und Pflege Ihres Babys.

Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme informiert Sie über die nötigen Nachuntersuchungen für die Mutter und das Baby.

Wichtig: Sie müssen Ihr Kind innert 3 Monaten nach der Geburt versichern. Schliessen Sie für Ihr Kind eine Grundversicherung und eine Unfallversicherung ab. Am besten machen Sie das schon vor der Geburt.

Impfungen

In der Schweiz gibt es keine Impf-Pflicht. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt aber Impfungen gegen gewisse Krankheiten. Die Grundversicherung bezahlt diese Impfungen in der Regel. 

Denken Sie frühzeitig an die Impfungen. Die Kinderärztin, der Kinderarzt oder die Mütter- und Väterberatung informiert Sie über die Impfungen.

Abbruch der Schwangerschaft

In der Schweiz ist ein Abbruch der Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft erlaubt. Nach Ende der 12. Woche ist ein Abbruch nur möglich, wenn die körperliche und/oder psychische Gesundheit der Frau in Gefahr ist. Eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt diese Gefahr.

Wenn Sie über einen Abbruch nachdenken, haben Sie das Recht auf eine Beratung. Die Beratung ist kostenlos.

Werdende Mütter unter 16 Jahren müssen sich an eine spezielle Beratungsstelle wenden.

Die Grundversicherung bezahlt alle medizinischen Leistungen.