Kranken- und Unfallversicherung

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie eine Unfall- und eine Krankenversicherung haben. Diese Versicherungen bezahlen die Kosten bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft. Wichtig: Sie müssen die zwei Versicherungen innert 3 Monaten nach Ihrer Ankunft abschliessen.

Krankenversicherung: Grundversicherung

Das System der Krankenversicherungen besteht aus zwei Teilen: der Grundversicherung und den Zusatzversicherungen. Die Grundversicherung ist obligatorisch. Das heisst: Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz müssen eine Grundversicherung abschliessen. Wenn Sie in die Schweiz ziehen, haben Sie dafür 3 Monate Zeit. Werden Sie in diesen 3 Monaten krank, dann bezahlt die Krankenkasse trotzdem.

In der Schweiz gibt es viele Krankenkassen. Das Gesetz regelt die Leistungen der Grundversicherung. Sie sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Grundversicherung bezahlt bei

  • Krankheit,
  • Schwangerschaft oder
  • Geburt.

Wichtig: Kosten für den Zahnarzt oder für eine Brille müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.

Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Die Krankenkassen müssen alle Personen aufnehmen, die in der Schweiz wohnen.

Sie als Versicherte/r zahlen jeden Monat eine Prämie. Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell unterscheiden sich die Prämien. Vergleichen Sie die Angebote. Es lohnt sich.

Sie können die Krankenkasse einmal im Jahr wechseln: im November.

Unfallversicherung

In der Schweiz sind alle Angestellten automatisch gegen Unfälle versichert. Die Arbeitgeber müssen die Angestellten bei einer Unfallversicherung versichern. Die Unfallversicherung bezahlt bei einem Unfall während der Arbeit und in der Freizeit. Das gilt jedoch nur, wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen die Prämie für die Unfallversicherung vom Lohn ab.

Wenn Sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie nicht gegen Unfälle in der Freizeit versichert. Sie müssen dafür selbst eine Unfallversicherung abschliessen. Das gilt auch für selbstständig tätige Personen und Personen, die nicht arbeiten. 

Personen, die nicht arbeiten, müssen eine Unfallversicherung bei ihrer Krankenkasse abschliessen. Selbstständig tätige Personen können auch eine andere Versicherung wählen. Sie bezahlen jeden Monat eine Prämie.

Prämienverbilligung

Wenn Sie die Prämien für die Grundversicherung nicht bezahlen können, bekommen Sie vielleicht eine Prämienverbilligung. Das heisst: Der Kanton bezahlt einen Teil Ihrer Prämie. Er überweist das Geld direkt an die Krankenkasse.

Wichtig: Sie müssen jedes Jahr einen Antrag auf Prämienverbilligung einreichen – immer bis am 31. März. Nutzen Sie dazu das Online-Formular der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (sovar).

Bekommen Sie eine Prämienverbilligung? Dann bezahlen Sie im nächsten Jahr weniger Prämien. 

Wenn Sie nach dem 31. März in die Schweiz gezogen sind, gelten spezielle Regeln. Sie können den Antrag auch nach dem 31. März einreichen – aber nur im gleichen Jahr Ihrer Ankunft in der Schweiz.

Mehr Informationen erhalten Sie bei der sovar.

Krankenversicherung: Zusatzversicherungen

Fast alle Krankenkassen bieten neben der Grundversicherung verschiedene Zusatzversicherungen an. Die Zusatzversicherungen sind freiwillig. Sie decken Leistungen, welche die Grundversicherung nicht bezahlt – zum Beispiel Zahnbehandlungen.

Die Krankenkassen entscheiden bei den Zusatzversicherungen selbst, ob sie Sie versichern wollen. Sie stellen vielleicht auch Bedingungen.