Steuern

Je nach Wohnort zahlen Sie mehr oder weniger Steuern. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen sind: Einkommens-, Vermögens- und Mehrwertsteuer.

Steuersystem

In der Schweiz gibt es Steuern auf 3 Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Auch die Landeskirchen erheben Steuern. Die Kantone und die Gemeinden legen den Steuersatz selbst fest. Je nach Wohnort müssen Sie deshalb mehr oder weniger Steuern bezahlen. Der Satz für die Bundessteuer ist überall gleich.

Es gibt direkte und indirekte Steuern:

Direkte Steuern müssen Sie direkt bezahlen. Die wichtigsten direkten Steuern sind

  • die Einkommenssteuern und 
  • die Vermögenssteuern.

Indirekte Steuern sind im Preis von Produkten enthalten. Zum Beispiel:

  • die Mehrwertsteuer
  • die Tabaksteuer
  • die Mineralölsteuer

Gut zu wissen:
Ehepaare bezahlen derzeit die Steuern zusammen. Sie füllen nur eine Steuererklärung aus. Ab 2032 kommt die Individualbesteuerung. Dann müssen beide Ehepartner eine Steuererklärung ausfüllen.

Quellensteuer

Ausländische Angestellte bezahlen in der Schweiz Quellensteuern. Das ist eine Steuer auf das Einkommen. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer vom Lohn ab und überweist sie dem Steueramt. Die Quellensteuern unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. 

Die Höhe der Quellensteuer hängt ab vom:

  • Einkommen
  • Familienstand: ledig, verheiratet oder geschieden
  • Anzahl Kinder

Wichtig:
Wenn sich etwas ändert, müssen Sie das sofort Ihrem Arbeitgeber melden.

Von der Quellensteuer sind Abzüge möglich, zum Beispiel für die 3. Säule, Schuldzinsen oder hohe Krankheitskosten.

Wichtig:
Wer ein Vermögen hat, muss dieses angeben und Steuern dafür bezahlen.

Wenn Sie Quellensteuern bezahlen, müssen Sie meist keine Steuererklärung ausfüllen.

Als Ausländerin oder Ausländer bezahlen Sie in bestimmten Fällen ordentliche Steuern und keine Quellensteuern mehr. Sie müssen dann auch eine Steuererklärung ausfüllen. Das gilt, wenn

  • Sie mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen.
  • mit einer Schweizerin oder einem Schweizer oder jemandem mit einer C-Bewilligung verheiratet sind.
  • Sie selbst die C-Bewilligung haben.

Mehr Informationen zur Quellensteuer erhalten Sie beim kantonalen Steueramt. Zuständig ist: Franziska Götti, 071 353 63 16, quellensteuer@ar.ch

Ordentliche Steuern

Wer einen Schweizer Pass oder eine C-Bewilligung hat, bezahlt ordentliche Steuern. Das bedeutet: Sie müssen die Steuererklärung ausfüllen und danach die Steuerrechnung bezahlen.

Tipp:
Die Steuererklärung auszufüllen, ist kompliziert. Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie die Steuererklärung das erste Mal ausfüllen.

Zuständig für die Steuern ist die kantonale Steuerverwaltung.

Wenn Sie eine B-Bewilligung haben, müssen Sie Quellensteuern bezahlen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden können Sie nachträglich eine ordentliche Besteuerung beantragen. 

Wichtig:
Sie müssen den Antrag bis spätestens am 31. März im Jahr darauf einreichen. Sie können die Frist nicht verlängern.

Bei einer ordentlichen Besteuerung müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen. Ihr Arbeitgeber zieht die Quellensteuer nach wie vor von Ihrem Lohn ab. Sie können in der Steuererklärung aber Abzüge eintragen. Zum Beispiel

  • Einzahlungen in die 3. Säule
  • Schuldzinsen
  • hohe Krankheitskosten
  • Berufskosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Kosten für Weiterbildungen

Wichtig:
Wenn Sie sich für die ordentliche Besteuerung entscheiden, müssen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen.