Gesundheitssystem

Das Schweizer Gesundheitssystem bietet eine sehr gute medizinische Versorgung. Es gibt viele Apotheken, Arztpraxen und Spitäler. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind gut versichert. Die Krankenpflege- und die Unfallversicherung sind obligatorisch.

Versicherungssystem

In der Schweiz müssen alle Einwohnerinnen und Einwohner eine Versicherung gegen Unfall und Krankheit haben. Das Gesetz regelt die Leistungen der obligatorischen Versicherungen. Alle Versicherten haben das Recht auf die gleiche medizinische Versorgung.

Wichtig: Wenn Sie in die Schweiz ziehen, müssen Sie die Versicherungen in den ersten 3 Monaten nach Ihrer Ankunft abschliessen. Eltern müssen ihre Kinder innert 3 Monaten nach der Geburt versichern. 

Prämie und Kostenbeteiligung

Der Staat, die Arbeitgeber und die Versicherten finanzieren das Schweizer Gesundheitssystem gemeinsam.

Sie als Versicherte/r bezahlen jeden Monat eine Prämie für die Krankenpflegeversicherung und die Unfallversicherung. Die Krankenkassen berechnen die Prämie jedes Jahr neu. Das Bundesamt für Gesundheit prüft die Prämien und genehmigt sie. Je nach Kanton ist die Prämie unterschiedlich.

Wenn Sie krank werden oder einen Unfall haben, müssen Sie einen Teil der Kosten bezahlen: die Franchise und den Selbstbehalt. Die Franchise ist ein fester Betrag, den Sie pro Jahr an die Behandlungskosten bezahlen müssen. Sobald der Betrag der Franchise erreicht ist, bezahlt Ihre Krankenkasse die weiteren Kosten. Von diesen Kosten müssen Sie zehn Prozent selbst bezahlen. Das ist der Selbstbehalt. Es gibt jedoch einen Maximalbetrag pro Jahr.

Von der Krankenkassenpflicht befreien lassen

Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss eine Krankenkasse haben. In besonderen Fällen können Sie sich davon befreien lassen – zum Beispiel, wenn Sie im Ausland gut versichert sind. Oder wenn Sie nur kurz in der Schweiz arbeiten. Sie müssen dafür ein Gesuch einreichen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden prüft die «Gemeinsame Einrichtung KVG» in Olten die Gesuche.

Wichtig: Sie müssen das Gesuch innert 3 Monaten nach Ihrer Ankunft oder Ihrem Arbeitsbeginn einreichen.

Wie lange Sie keine Krankenversicherung abschliessen müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Alle Informationen und das Online-Formular finden Sie unter: www.kvg.org.

Übersetzungen

Es ist nicht einfach, mit Ärztinnen, Apothekern oder Pflegenden in einer fremden Sprache zu reden. Einige Spitäler bieten deshalb Übersetzungen durch interkulturell Dolmetschende an. Das sind speziell ausgebildete Personen, die beim Gespräch übersetzen. Diese Übersetzung ist kostenlos.

Unser Tipp: Informieren Sie sich im Voraus, ob das Spital dieses Angebot hat.