Eltern – Rechte und Pflichten

In der Schweiz müssen Sie die Geburt Ihres Kindes melden. Geregelt ist auch, wer das Sorgerecht hat. Nur verheiratete Eltern haben automatisch das Sorgerecht ab Geburt. Nicht verheiratete Eltern müssen das gemeinsame Sorgerecht zuerst regeln. Die wichtigsten Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Eltern.

Geburt melden

In der Schweiz erfasst das Zivilstandsamt alle Geburten. Eltern müssen die Geburt ihres Kindes melden. Das ist wichtig: Melden Sie die Geburt dem Zivilstandsamt am Geburtsort Ihres Kindes. Bei einer Geburt im Spital schickt das Spital in der Regel die Geburtsdokumente an das zuständige Zivilstandsamt.

Bei einer Geburt ausserhalb des Spitals müssen Sie die Geburt innert 3 Tagen selbst melden. Zum Beispiel bei einer Hausgeburt. Fragen Sie das Zivilstandsamt, welche Dokumente nötig sind.

Wichtig zu wissen: Kinder, die in der Schweiz geboren sind, bekommen nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Vaterschaft anerkennen

Bei verheirateten Eltern wird der Ehemann automatisch als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Ist er nicht sicher, dass er der Vater ist, dann kann der Ehemann die Vaterschaft vor Gericht bestreiten.

Bei nicht verheirateten Eltern wird der Vater nicht automatisch eingetragen. Er muss das Kind zuerst beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde anerkennen. Er kann das vor oder nach der Geburt tun.

Will der Vater das Kind nicht anerkennen, dann kann die Mutter die Anerkennung vor Gericht verlangen.

Elterliche Sorge

Eltern müssen per Gesetz für ihre Kinder sorgen. Zur elterlichen Sorge gehört zum Beispiel die Erziehung und der Unterhalt.  Die Eltern sind daher für Essen, Wohnen, Betreuung und mehr verantwortlich. In der Schweiz ist man mit 18 Jahren volljährig. Bis zu diesem Alter vertreten die Eltern die Kinder, zum Beispiel beim Abschluss eines Handyabos oder bei Arztbehandlungen.

Verheiratete Eltern haben automatisch dieselben Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Bei nicht verheirateten Eltern muss der Vater das Kind zuerst anerkennen. Danach können die Eltern eine schriftliche Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgeben. Sie tun das entweder bei der Anerkennung der Vaterschaft beim Zivilstandsamt oder später bei der Kindesschutzbehörde (KESB). Die Erklärung ist freiwillig. 

Können sich nicht verheiratete Eltern nicht über das Sorgerecht einigen, dann entscheidet die KESB.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Beratungsstelle für Familien.

Unterhalt

Nach einer Trennung oder Scheidung müssen die Eltern beide weiter für das Kind sorgen. Sie sollen deshalb den Unterhalt und die Betreuung miteinander regeln. Vater und Mutter bezahlen in der Regel beide für den Unterhalt. Wer wie viel bezahlt, hängt vom Einkommen und vom Anteil der Kinderbetreuung ab.

Einigen sich die Eltern nicht über den Unterhalt, dann können sie vor Gericht gehen. Zahlt der Partner das Geld für den Unterhalt nicht, dann hilft die Wohngemeinde. Sie unterstützt das andere Elternteil, das Geld vom Partner zu fordern. Oder die Gemeinde bezahlt die Unterhaltsbeiträge im voraus. Das ist die Alimentenbevorschussung. Zuständig bei der Gemeinde sind die Sozialen Dienste.