Gewalt in der Familie ist verboten. Es ist egal, wie schwer die Gewalttat ist. Es ist auch egal, ob sich die Gewalt gegen die Partnerin oder den Partner oder gegen Kinder richtet. Weil häusliche Gewalt ein Offizialdelikt ist, müssen Polizei und die Staatsanwaltschaft aktiv werden, wenn sie von der Gewalt erfahren.
Für die Opfer von Gewalt gibt es Unterstützungsangebote. Sie sind kostenlos und vertraulich. Frauen können zusammen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus ziehen. Dort finden sie Schutz. Betroffene Frauen können rund um die Uhr im Frauenhaus anrufen: Telefon 071 250 03 45.
Kinder und Jugendliche können den Kindernotruf wählen: Telefon 147 oder www.147.ch. Der Kindernotruf kostet nichts.
Wer sich von einem Familienmitglied bedroht fühlt, kann die Polizei rufen: Telefon 117. Die Polizei kann die Person, die mit Gewalt droht oder gewalttätig ist, aus der Wohnung oder dem Haus schicken. Die Person darf dann für eine bestimmte Zeit nicht mehr zurück.