Arbeiten in der Schweiz

Wer in der Schweiz arbeiten oder ein Unternehmen gründen will, braucht in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Sie hängt von der Nationalität und dem Grund für den Aufenthalt ab. Wer arbeitet, muss bei den Sozialversicherungen gemeldet sein und Steuern bezahlen.

Arbeitsbewilligung

In der Schweiz ist die Arbeitsbewilligung an die Aufenthaltsbewilligung gekoppelt. Wer in der Schweiz wohnen darf, darf in der Regel auch arbeiten. Meistens beantragt Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung für Sie. Die Art der Bewilligung hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Arbeitsvertrages ab.

Haben Sie Fragen? Unten finden Sie eine Liste mit Fachstellen. Sie beraten Sie kostenlos, auch wenn Sie noch nicht in der Schweiz wohnen.

Anerkannte Flüchtlinge/vorläufig aufgenommene Personen (Auswies B und F):
Mit diesem Status brauchen Sie seit 2019 keine spezielle Bewilligung mehr. Sie müssen aber jeden Arbeitsbeginn und jede Kündigung dem Kanton melden. Zuständig ist der Kanton, in dem Sie arbeiten. Die Meldung ist kostenlos.

Asylsuchende (Ausweis N):
Mit diesem Status brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung.

Ein Unternehmen gründen

Die Nationalität und der Aufenthaltsstatus entscheiden, ob eine Person ein Unternehmen in der Schweiz gründen darf. Einfacher gründen können

  • Personen aus EU/EFTA-Ländern und 
  • Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung C.

Haben Sie Fragen? Die Abteilung Migration des Kantons informiert Sie darüber, ob Sie ein Unternehmen gründen können.

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist in der Schweiz verboten. Schwarzarbeit ist, wenn jemand arbeitet und

Schwarzarbeit hat rechtliche Folgen für den Arbeitgeber und die angestellte Person.

Wichtig: 
Wenn Sie schwarzarbeiten, dann sind Sie bei Unfällen nicht versichert. Sie haben auch keine Altersvorsorge

Denken Sie, bei Ihrer Anstellung ist etwas nicht richtig? Melden Sie sich bei einer Rechtsberatungsstelle. Die ersten Stunden der Beratung oder die ganze Beratung sind kostenlos.

Jugendarbeit

Das Arbeitsgesetz regelt, ab wann und wie lange Jugendliche unter 18 Jahre arbeiten dürfen. Grundsätzlich gilt: Jugendliche dürfen erst mit 15 Jahren arbeiten. Unter 15 Jahren dürfen sie leichte Arbeiten machen, zum Beispiel Ferienjobs. Allerdings ist die Anzahl der Stunden genau geregelt. Eltern und Arbeitgeber haben eine Schutzpflicht. Die Arbeit darf die Jugendlichen nicht überfordern und ihrer Gesundheit nicht schaden.