Arbeitsbewilligung
In der Schweiz ist die Arbeitsbewilligung an die Aufenthaltsbewilligung gekoppelt. Wer in der Schweiz wohnen darf, darf in der Regel auch arbeiten. Meistens beantragt Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung für Sie. Die Art der Bewilligung hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Arbeitsvertrages ab.
Haben Sie Fragen? Unten finden Sie eine Liste mit Fachstellen. Sie beraten Sie kostenlos, auch wenn Sie noch nicht in der Schweiz wohnen.
Anerkannte Flüchtlinge/vorläufig aufgenommene Personen (Auswies B und F):
Mit diesem Status brauchen Sie seit 2019 keine spezielle Bewilligung mehr. Sie müssen aber jeden Arbeitsbeginn und jede Kündigung dem Kanton melden. Zuständig ist der Kanton, in dem Sie arbeiten. Die Meldung ist kostenlos.
Asylsuchende (Ausweis N):
Mit diesem Status brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung.