Mutterschaft und Familie

Wenn Sie Kinder haben, bekommen Sie in der Schweiz Kinder- und Ausbildungszulagen. Berufstätige Frauen haben das Recht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Er dauert mindestens 14 Wochen.

Mutterschaftsentschädigung

Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes berufstätig sind, dann haben Sie in der Regel das Recht auf Mutterschaftsurlaub. Dieser dauert mindestens 14 Wochen. Sie müssen den Mutterschaftsurlaub gleich nach der Geburt nehmen. In dieser Zeit erhalten Sie mindestens 80 Prozent Ihres Lohnes. 

Wenn Sie bei der Geburt arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, dann gelten spezielle Regeln. Fragen Sie bei der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde, ob Sie Mutterschaftsurlaub bekommen.

Wichtig: In den ersten 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten. Das ist der Mutterschutz.

Vaterschaftsurlaub

Als Vater haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes das Recht auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Sie können die 2 Wochen auf einmal oder als einzelne Tage nehmen. Sie müssen den Vaterschaftsurlaub aber innert 6 Monaten nach der Geburt beziehen.

Familienzulagen

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie Familienzulagen. Es gibt zwei Arten:

  • Kinderzulagen: für Kinder bis 16 Jahre
  • Ausbildungszulagen: für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre

Alle Eltern haben das Recht auf die Familienzulagen. Es ist egal, ob sie angestellt oder selbstständig tätig sind. Auch Eltern, die nicht arbeiten, erhalten Familienzulagen.

Wenn Sie angestellt sind, bekommen Sie die Zulagen jeden Monat mit dem Lohn. Die Höhe der Zulagen ist von Kanton zu Kanton verschieden.

Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde.