Mutterschaftsentschädigung
Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes berufstätig sind, dann haben Sie in der Regel das Recht auf Mutterschaftsurlaub. Dieser dauert mindestens 14 Wochen. Sie müssen den Mutterschaftsurlaub gleich nach der Geburt nehmen. In dieser Zeit erhalten Sie mindestens 80 Prozent Ihres Lohnes.
Wenn Sie bei der Geburt arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, dann gelten spezielle Regeln. Fragen Sie bei der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde, ob Sie Mutterschaftsurlaub bekommen.
Wichtig: In den ersten 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten. Das ist der Mutterschutz.