Invalidität

Wenn Sie lange nicht oder nur zum Teil arbeiten können, bekommen Sie vielleicht eine IV-Rente. Die Invalidenversicherung (IV) zahlt nicht nur Geld. Sie unterstützt auch, damit Sie arbeiten oder wieder arbeiten können. Dazu gibt es Integrationsmassnahmen.

Die Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine Versicherung des Staates. So funktioniert die IV:

Die meisten erwachsenen Personen bezahlen IV-Beiträge. Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte des Beitrages – also je 0.70 Prozent. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen jeden Monat Ihren Anteil vom Lohn ab. Auch selbstständig tätige Personen und Personen ohne Arbeitsstelle müssen IV-Beiträge bezahlen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie von der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde.

Unterstützung durch die IV

Sie erhalten Unterstützung aus der IV, wenn Sie mindestens 1 Jahr aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur zum Teil arbeiten können. Dabei ist egal, ob Sie eine körperliche oder psychische Krankheit haben.

So funktioniert die IV-Unterstützung:

Die IV unterstützt Sie zuerst, eine Arbeit zu finden. Erst wenn dies nicht gelingt, bekommen Sie jeden Monat eine IV-Rente.

IV-Leistungen müssen Sie bei der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde beantragen.

Ergänzungsleistungen

Wenn die IV-Rente nicht zum Leben reicht, bekommen Sie vielleicht Ergänzungsleistungen. Das sind Gelder des Staates. Das Gesetz regelt, wer Ergänzungsleistungen bekommt. Der Staat bezahlt die Ergänzungsleistungen aus Steuergeldern.

Sie müssen einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Wenden Sie sich dazu an die AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde.