Die Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine Versicherung des Staates. So funktioniert die IV:
Die meisten erwachsenen Personen bezahlen IV-Beiträge. Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte des Beitrages – also je 0.70 Prozent. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen jeden Monat Ihren Anteil vom Lohn ab. Auch selbstständig tätige Personen und Personen ohne Arbeitsstelle müssen IV-Beiträge bezahlen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie von der AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde.